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Hausrecht

Hausrecht & Hausordnung – Klamottenliebe

 

1. Geltungsbereich

Das Hausrecht gilt für alle Besucherinnen, Ausstellerinnen und begleitenden Personen während der gesamten Veranstaltungsdauer innerhalb der Halle, in Eingangsbereichen sowie auf allen angeschlossenen Flächen.

Veranstalterin ist:
IXPRESS Event & Marketing GmbH
Dublinweg 4
52134 Herzogenrath
E-Mail: info@ixpress-online.de

 

2. Zutritt & Einlasskontrolle

Der Zutritt erfolgt ausschließlich über den offiziellen Haupteingang.

  • Tickets werden digital per QR-Code kontrolliert.
  • Kopien, Screenshots oder manipulierte Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
  • Die Veranstalterin kann Besucherinnen den Zugang verweigern, wenn Sicherheitsrisiken bestehen oder das Ticket ungültig ist.
  • Bei hoher Auslastung kann es zu temporären Einlassstopps kommen.

 

3. Wiedereintritt

Ein Wiedereintritt ist nur möglich mit:

  • gültigem Ticket und Wiedererkennungscode (Armband oder Stempel).
  • Das Entfernen von Armband oder Stempel führt zum Verlust des Zutrittsrechts.

 

4. Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden:

  • Waffen oder waffenähnliche Gegenstände
  • Pfefferspray, Schlagstöcke, Messer
  • Pyrotechnik oder leicht entflammbare Stoffe
  • Alkoholische Getränke
  • Drogen oder betäubende Substanzen
  • Große Koffer, sperrige Taschen oder Rollkoffer
  • Fahrräder, Roller, Scooter (auch E-Modelle)
  • Lautsprecher, Musikboxen, Megafone
  • Drohnen oder ferngesteuerte Geräte

Sicherheitspersonal darf Taschen kontrollieren und verbotene Gegenstände einziehen.

 

5. Verhalten in der Halle

Alle Personen müssen sich so verhalten, dass:

  • andere Besucherinnen, Ausstellerinnen oder Mitarbeitende nicht gefährdet oder belästigt werden,
  • Flucht- und Rettungswege jederzeit frei bleiben,
  • keine Schäden an Ständen, Einrichtung oder Hallenequipment entstehen.


Unzulässig sind insbesondere:

  • aggressives Verhalten,
  • Beleidigungen oder Belästigungen,
  • gefährliche Manöver in engen Gängen,
  • eigenständiges Umstellen von Tischen oder Ständen,
  • Blockieren von Notausgängen,
  • das Verteilen von Werbung, Flyern oder Werbematerial ohne Genehmigung,
  • Rauchen und Dampfen (E-Zigarette) innerhalb der Halle,
  • Lärm oder musikähnliche Wiedergabe, die den Ablauf stört.

 

6. Tiere

Tiere sind in der Halle nicht erlaubt.
Ausnahme: zertifizierte Assistenzhunde (mit Nachweis).

 

7. Kinderwagen & Begleitkinder

Kinderwagen sind erlaubt, jedoch können aufgrund enger Gänge Wartezeiten entstehen. Aus Sicherheitsgründen kann die Veranstalterin den Zugang mit Kinderwagen zeitweise einschränken (z. B. bei Überfüllung).

Eltern tragen die volle Aufsichtspflicht für Kinder.

 

8. Foto- und Videoaufnahmen

  • Besucherinnen dürfen Fotos für private Zwecke machen, sofern andere Personen nicht gezielt oder belästigend aufgenommen werden.
  • Das Fotografieren von Ständen oder Ware ist nur mit Einverständnis der jeweiligen Ausstellerin erlaubt.
  • Professionelle Aufnahmen benötigen eine schriftliche Genehmigung.
  • Die Veranstalterin fertigt eigene Foto- und Videoaufnahmen an und nutzt diese für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing.

 

9. Schutz vor Diebstahl

Das Anfassen privater, nicht für den Verkauf vorgesehener Waren und Gegenstände ist ohne Erlaubnis der Ausstellerin untersagt.

Taschenkontrollen beim Ausgang sind bei konkretem Verdacht möglich. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für verlorenes Eigentum.

 

10. Sauberkeit & Ordnung

  • Müll, Verpackungen, Essensreste usw. sind in die bereitgestellten Behälter zu werfen.
  • Das eigenständige Umstellen oder Entfernen von Mobiliar ist untersagt.
  • Toilettenanlagen sind sauber zu hinterlassen.

 

11. Hausverweise & Ausschluss

Die Veranstalterin oder das Sicherheitspersonal kann Personen ohne Anspruch auf Erstattung des Eintritts ausschließen, wenn sie:

  • gegen diese Hausordnung verstoßen,
  • den Veranstaltungsablauf stören,
  • andere Personen gefährden oder belästigen,
  • gegen Brandschutzregeln handeln,
  • alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen,
  • Anweisungen des Personals ignorieren.

Ein Hausverweis gilt für die gesamte Veranstaltung.

 

12. Notfälle & Evakuierung

  • Den Anweisungen des Personals und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Fluchtwege sind sofort aufzusuchen, ohne persönliche Gegenstände mitzunehmen.
  • Das Blockieren von Rettungswegen ist streng untersagt.

 

13. Haftung

  • Die Veranstalterin haftet nicht für persönliche Gegenstände, Kleidung, Verluste oder Diebstahl.
  • Für selbst verursachte Schäden haftet jede Person eigenständig.
  • Die Veranstalterin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Wir danken unseren Sponsoren für die Unterstützung: